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nach ihrer eigenen Ordnung, was den bis zu sechzehn Mitgliedern des Konvents durch ihre gräfliche, später freiherrliche Abkunft ermöglicht worden sein dürfte. Die Leitung des Stifts legte schließlich das Gewicht zu
sehr auf die Erhaltung der kaiserlichen Freiheiten und die Vergrößerung des weitläufigen Besitzes. Dieser umfasste im 14. Jh. über 100 abgabepflichtige Höfe in etwa 40 Ortschaften vorn östlichen Münsterland bis nach
Holland. Das religiöse Leben wurde vernachlässigt. So fand die reformatorische Lehre über Wall und Graben hinweg auch Eingang in das Metelener Stift. Erst 1616 stellte eine bischöfliche Visitation fest, dass sich
das Kapitel wieder ohne Einschränkung zum katholischen Glauben bekannte. Aus den Kanonissen wurden jedoch Stiftsdamen, im Volksmund ,Freileins‘ genannt. Damit war das ehemalige Kloster zu einer
Versorgungsanstalt für adlige Töchter geworden, die als kaiserliches freiweltliches Damenstift weiterhin die Herrschaft über Metelen ausübte. Als letzte Äbtissin regierte ab 1788 Anna Elisabeth von Droste-
Hülshoff. Die Tante und Taufpatin der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff musste 1803 die Auffiehung des Stifts durch den Regensburger Reichsdeputationshauptschluss erleben. Sie starb am 5. April 1805 in Metelen.
Eine Nachfolgerin durfte nicht mehr gewählt werden, obgleich die endgültige Auflösung des Stifts erst durch ein Dekret Napoleons vom 14. November 1811 besiegelt wurde.
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